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Häufig gestellte Fragen - Fahrzeugfinanzierungen

Allgemeines

Finanzierung und Raten

Ummeldung

  • Ich möchte das Fahrzeug auf eine dritte Person/Firma ummelden. Ist das möglich?

    Grundsätzlich ja, allerdings benötigen wir hier bestimmte Unterlagen von Ihnen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ummeldung durch uns individuell geprüft wird. Daher möchten wir Sie bitten, dass Sie sich zur weiteren Abstimmung bzw. zur Anforderung der Unterlagen mit uns in Verbindung setzen, gerne auch telefonisch unter 02161 9060–526.

  • Ich möchte in die Schweiz umziehen und das finanzierte Fahrzeug mitnehmen und ummelden. Ist das möglich?

    Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Wir sind allerdings bereit zu prüfen, ob wir mit einer Weiterführung der Finanzierung einverstanden sind. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Folgendes mitzuteilen:

    1. Bleibt Ihre Bankverbindung weiterhin in Deutschland?
    2. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
    3. Können Sie uns eventuell eine Ersatzsicherheit wie z. B. einen solventen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland oder einen Fahrzeugbrief/eine Zulassungsbescheinigung Teil II eines anderen Kfz, welches in Deutschland zugelassen ist, einreichen und sicherungsübereignen?
    4. Aus welchem Grund möchten Sie ins Ausland ziehen? Sofern dies aufgrund eines Arbeitgeberwechsels stattfindet, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einzureichen.
    5. Wodurch ist die Rückführung der vertraglich vereinbarten Raten ansonsten gewährleistet?

    Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vorgang einer individuellen Prüfung bedarf und erst hiernach abschließend mitgeteilt werden kann, ob wir mit einer Fortführung der Finanzierung und der Ummeldung des Fahrzeuges einverstanden sind.

    Sofern wir uns mit einer Ummeldung einverstanden erklären, benötigen wir das CH-178-Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte vermerken Sie auf dem Formular Ihre Finanzierungsnummer, damit eine entsprechende Zuordnung gewährleistet ist. Das ausgefüllte und unterschriebende Formular können Sie an folgende Adresse senden:

    Santander Consumer Bank
    Santander Platz 1
    41061 Mönchengladbach

  • Ich möchte ins europäische Ausland umziehen.

    Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Wir sind allerdings bereit zu prüfen, ob wir mit einer Weiterführung der Finanzierung einverstanden sind. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Folgendes mitzuteilen:

    1. Bleibt Ihre Bankverbindung weiterhin in Deutschland?
    2. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
    3. Können Sie uns eventuell eine Ersatzsicherheit wie z. B. einen solventen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland oder einen Fahrzeugbrief/eine Zulassungsbescheinigung Teil II eines anderen Kfz, welches in Deutschland zugelassen ist, einreichen und sicherungsübereignen?
    4. Aus welchem Grund möchten Sie ins Ausland ziehen? Sofern dies aufgrund eines Arbeitgeberwechsels stattfindet, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einzureichen.
    5. Wodurch ist die Rückführung der vertraglich vereinbarten Raten ansonsten gewährleistet?

    Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vorgang einer individuellen Prüfung bedarf und erst hiernach abschließend mitgeteilt werden kann, ob wir mit einer Fortführung der Finanzierung und der Ummeldung des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II einverstanden sind.

  • Ich möchte ins nichteuropäische Ausland umziehen.

    Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Sofern Sie die schriftliche Zusendung des Ablösebetrages wünschen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir dem Finanzierungskonto eine entsprechende Gebühr gemäß unserem Preisverzeichnis(0.4 MB, PDF) belasten werden.

Fahrzeug

  • Kann ich mein Fahrzeug innerhalb der Finanzierung austauschen?

    Gerne kann ein sogenannter Fahrzeugtausch zu Ihrer Finanzierung durch uns geprüft werden. Am besten nutzen Sie zur Auswahl eines passenden Fahrzeuges unser Händlernetzwerk. Wir sind deutschlandweit die größte importeurunabhängige Autokreditbank und arbeiten mit über 23.000 Kfz-Händlern zusammen. Eine Auswahl unserer Vertragspartner finden Sie hier.

    Unsere Vertragshändler sind gerne für Sie da und nehmen die komplette Abwicklung des Fahrzeugtausches für Sie vor.

    Sollten Sie kein passendes Fahrzeug bei unseren Vertragshändlern gefunden haben, kann der Fahrzeugtausch von Ihnen beantragt werden. Für die Beantragung benötigen wir Informationen zu dem Austauschfahrzeug. Die benötigten Informationen finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    • Erstzulassung des Fahrzeuges (B)
    • Hersteller (D.1) und Modellbezeichnung (D.3)
    • Leistung des Fahrzeuges in KW (P.2) oder PS
    • Herstellercode (2.1) und Typ

    Alternativ reichen Sie uns eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II ein.

    Nutzen Sie hierfür eine der beiden folgenden Möglichkeiten:

    1. Digital per E-Mail an service@santander.de
    2. Postalisch per Brief an Santander Consumer Bank AG, Postfach 10 12 14, 41069 Mönchengladbach

    Bitte geben Sie im Betreff das Stichwort „Fahrzeugtausch“ sowie die Finanzierungsnummer oder das amtliche Kennzeichen an.

    Sollte Ihnen die Finanzierungsnummer oder das Kennzeichen nicht vorliegen, geben Sie bitte zusätzlich den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum an, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten.

    Nach Prüfung und Genehmigung werden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen für den gewünschten Austausch zur Verfügung stellen. Nach Eingang der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Original nebst den erforderlichen Unterlagen sowie der Erfüllung möglicher Auflagen erfolgt eine Aushändigung des alten Dokumentes an Sie bzw. an die von Ihnen, mittels schriftlicher Vollmacht, benannte Person oder Firma.

    Für den Wagenaustausch berechnen wir eine Gebühr von derzeit 51,00 EUR gemäß dem mit uns vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis(0.4 MB, PDF).

    Sollten Sie für den Fahrzeugtausch weitere finanzielle Mittel benötigen, möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufstockung der bestehenden Finanzierung nicht möglich ist.

    Gerne stehen wir für Rückfragen unter der Servicenummer 02161 9060–526 für Sie zur Verfügung.

  • Mein Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten. Was muss ich tun?

    Da wir Sicherungseigentümerin des finanzierten Fahrzeugs sind, sind uns alle Ansprüche aus eventuellen Versicherungsleistungen abgetreten. Daher möchten wir Sie bitten, uns umgehend die Daten der Versicherung bzw. des beauftragten Rechtsanwaltes bekannt zu geben.

    Einem Verkauf des Fahrzeugs steht nichts im Wege, bzgl. der weiteren Abwicklung möchten wir Sie jedoch bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne telefonisch unter 02161 9060–526.

    Sofern Sie eine Santander Safe Versicherung abgeschlossen haben, möchten wir Sie bitten, sich direkt an diese zu wenden unter der Tel.-Nr. 02131 20102110.

  • Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen, geht das?

    Für den Verkauf des durch uns finanzierten Fahrzeuges benötigen Sie den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine Aushändigung des Dokumentes kann jedoch erst nach der vollständigen Ablösung Ihrer Finanzierung erfolgen.

    Gerne können Sie sich telefonisch unter 02161 9060–526 mit uns in Verbindung setzen und den Ablösebetrag erfragen.

    Sofern Sie die schriftliche Zusendung des Ablösebetrages wünschen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir dem Finanzierungskonto eine entsprechende Gebühr gemäß unserem Preisverzeichnis(0.4 MB, PDF) belasten werden.

    Im Einzelfall können wir den Verkauf auch ohne einer Ablösung prüfen. Bitte nutzen Sie hierfür die o.g. Telefonnummer.