Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.
Wir sind allerdings bereit zu prüfen, ob wir mit einer Weiterführung der Finanzierung einverstanden sind. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Folgendes mitzuteilen:
- Bleibt Ihre Bankverbindung weiterhin in Deutschland?
- Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
- Können Sie uns eventuell eine Ersatzsicherheit wie z. B. einen solventen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland oder einen Fahrzeugbrief/eine Zulassungsbescheinigung Teil II eines anderen Kfz, welches in Deutschland zugelassen ist, einreichen und sicherungsübereignen?
- Aus welchem Grund möchten Sie ins Ausland ziehen? Sofern dies aufgrund eines Arbeitgeberwechsels stattfindet, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einzureichen.
- Wodurch ist die Rückführung der vertraglich vereinbarten Raten ansonsten gewährleistet?
Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vorgang einer individuellen Prüfung bedarf und erst hiernach abschließend mitgeteilt werden kann, ob wir mit einer Fortführung der Finanzierung und der Ummeldung des Fahrzeuges einverstanden sind.
Sofern wir uns mit einer Ummeldung einverstanden erklären, benötigen wir das CH-178-Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte vermerken Sie auf dem Formular Ihre Finanzierungsnummer, damit eine entsprechende Zuordnung gewährleistet ist. Das ausgefüllte und unterschriebende Formular können Sie an folgende Adresse senden:
Santander Consumer Bank
Santander Platz 1
41061 Mönchengladbach