Steuern

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Wichtige Information zur Jahressteuerbescheinigung

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können die Jahressteuerbescheinigungen erst im Februar erstellt werden. Um einen doppelten Versand zu vermeiden, können Jahressteuerbescheinigungen erst nach dem automatischen Versand (Mitte bis Ende Februar) beantragt werden.

Hinweise zur Steuerbescheinigung

Schon gewusst?

Eine Jahresteuerbescheinigung (JStB) wird dann benötigt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Kapitalerträge beim Finanzamt veranlagen möchten.

Mögliche Fälle, in denen Sie eine Steuerbescheinigung benötigen:

  • Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag so aufgeteilt haben, dass Kapitalerträge besteuert wurden, obwohl Sie insgesamt die 801,- € (für Verheiratete 1.602,- €) für das Jahr 2022 bzw. die 1.000,- € (für Verheiratete 2.000,- €) ab dem Jahr 2023 des Sparerpauschbetrages nicht erreicht haben.
  • Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die durch die Abgeltungsteuer belasteten 25%.
  • Wenn Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung zu Veranlagungszwecken vorlegen müssen.

Sie müssen keine Jahressteuerbescheinigung beantragen, wenn:

  • Ihr Freistellungsauftrag so hoch ist, dass keine Kapitalertragsteuer gezahlt wurde.
  • Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben.

Die JStB wird Ihnen automatisch über den Postweg übermittelt, wenn Sie mehr als 5 € Kapitalertragsteuer gezahlt haben oder wenn Sie Wertpapierprodukte besitzen. Sie müssen diese nicht gesondert beantragen. Ihre JStB wird jährlich bis Ende Februar versendet.

Sollten Sie keine JStB erhalten haben oder eine Steuerbescheinigung für die vergangenen Jahre wünschen, können Sie diese hier online beantragen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt schnellstmöglich, derzeit kann dies bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Steuerbescheinigung beantragen


Bitte beachten Sie, dass der Versand von Kopien laut Preisverzeichnis(0.7 MB, PDF) kostenpflichtig ist.

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag