Kündigung der Maestro CleverCard zum 15.12.2023
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Warum wurde die Maestro CleverCard gekündigt?
Sie haben eine Maestro CleverCard, die auf Grund der Einstellung des Maestro Bezahlverfahrens vom Markt genommen wird. Daher mussten wir Ihre bisherige Maestro CleverCard kündigen.
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Warum kann ich meine bisherige Maestro CleverCard nicht behalten und weiterhin nutzen?
Wie Sie aus der Presse eventuell bereits vernommen haben, wird das Maestro Bezahlverfahren in der nahen Zukunft nicht mehr genutzt werden können. Aus diesem Grunde haben wir die Kündigung ausgesprochen. Wenn Sie mit dem Produkt zufrieden waren, dann können Sie als Alternative eines unserer anderen Santander Visa Kreditkarten beantragen.
Sie können Ihre aktuelle Maestro CleverCard noch bis zum 15.12.2023 einsetzen. Eine Nutzung nach diesem Datum ist nicht mehr möglich.
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Was muss ich machen, wenn ich meine alte Maestro CleverCard weiterhin behalten möchte?
Ihre derzeitige Maestro CleverCard können Sie leider nach dem 15.12.2023 nicht weiterverwenden.
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Wie lange kann ich meine Maestro CleverCard noch nutzen?
Sie können ihre Maestro CleverCard höchstens bis zum 15.12.2023 nutzen, wenn sie nicht vorher geschlossen wird.
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Was passiert mit dem Guthaben, das ich auf meiner derzeitigen Maestro CleverCard habe?
Ein eventuelles Guthaben wird nach Ablauf der Kündigungsfrist zeitnah überwiesen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns eine gültige Bankverbindung vorliegt. Ihre aktuelle Bankverbindung können Sie uns über dieses Formular(0.4 MB, PDF) mitteilen.
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Was passiert mit dem Sollsaldo (Minusbetrag), den ich auf meiner derzeitigen Maestro CleverCard habe?
Diesen können Sie noch bis zum im Schreiben genannten Datum ausgleichen. Andernfalls wird der offene Sollsaldo mit der letzten Monatsabrechnung eingezogen. Sollte Ihnen der komplette Ausgleich des Sollsaldos in einer Summe nicht möglich sein, rufen Sie uns einfach unter folgender Servicenummer an: 02161 9060 - 533.
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Was ist mit meinem laufenden Kreditvertrag bei der Santander? Ist dieser davon betroffen?
Nein, etwaige laufende Kreditverträge bei der Santander sind nicht davon betroffen.
Allgemeines
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Wie kann ich eine CleverCard beantragen?
Aufgrund der für den 01.07.2023 geplanten Abschaffung der Maestro-Funktion, für das Neugeschäft, ist die CleverCard seit dem 01.04.2023 nicht mehr in unseren Filialen erhältlich. Bestandskunden können, wie bereits mitgeteilt, die Karte noch bis zum 15.12.2023 nutzen..
Als Alternative bieten wir Ihnen unsere Kreditkartenfamilie, die Santander BestCards, an.
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Wie kann ich meine Adresse ändern?
Ihre Adresse ändern Sie in den persönlichen Einstellungen von MySantander Online Banking und in der Mobile Banking App direkt und bequem selbst. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Adresse ändern“.
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Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Eine Änderung der Bankverbindung kann ausschließlich in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Gerne können Sie uns das Formular auch per Email zusenden. Bitte beachten Sie, dass wir zur Legitimation zwingend Ihre Unterschrift benötigen.
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Kann ich die Bankverbindung von Dritten hinterlegen?
Nein. Es kann nur die Bankverbindung vom Vertragsinhaber hinterlegt werden.
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Mein Name hat sich geändert, welche Unterlagen sind notwendig?
Eine Änderung des Namens kann ausschließlich in Schriftform erfolgen. Ein Änderungsformular finden Sie hier.
Nachfolgende Unterlagen benötigen wir, um die Änderung durchführen zu können:
- Einen Nachweis über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Eine Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mit dem geändertem Namen
- Ihre alte und neue Unterschrif
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Kann eine Vollmacht für Dritte ausgestellt werden?
Eine Vollmachtserteilung ist möglich, muss allerdings in Schriftform erfolgen. Gern senden wir Ihnen hierzu einen entsprechenden Vordruck zu.
Eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) von Ihnen sowie des Bevollmächtigten ist ebenfalls erforderlich.
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Welche Geschäftsvorgänge dürfen von Bevollmächtigten abgewickelt werden?
- Kontoauszüge erfragen
- den Versand einer neuen Karte beauftragen
- die Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren
- Zweitschriften von Kontoauszügen anfordern
- Reklamationen zu Geschäftsvorfällen einreichen
- Beauftragung von Überweisungen zu Gunsten des hinterlegten Referenzkonto
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Wie kann ich den Eintrag in der SCHUFA löschen lassen?
Die entsprechende Erledigtmeldung an die Schufa wird von uns nach Schließung des Kontos vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass der Schufaeintrag mit unserem Erledigungsvermerk anschließend noch drei Jahre in der Schufaauskunft sichtbar ist.
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Wie kann ich eine Kopie des Darlehensvertrages oder sonstige Unterlagen anfordern?
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich, gerne auch per Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich die gewünschten Kopien auf dem Postwege zukommen lassen. Bitte beachten Sie hierzu unser aktuelles Preisverzeichnis.
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Wie kann ich den Versand von Werbeschreiben stoppen lassen?
Eine Werbesperre ist jederzeit möglich.
Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per Brief oder per E-Mail an uns richten.
Kontoführung
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Wo kann ich meinen Verfügungsrahmen erkennen?
Ihren Verfügungsrahmen können Sie den Kontoauszügen entnehmen, welche wir Ihnen monatlich zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie hierbei, dass zum jeweiligen Abrechnungsdatum noch Zinsen , Gebühren- oder ggf. Versicherungsgebühren anfallen können, welche den Verfügungsrahmen entsprechend reduzieren. Selbstverständlich können Sie den verfügungsrahmen auch telefonisch bei uns erfragen.
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Wie hoch ist mein derzeitiger Saldo?
Den offenstehenden Saldo zum Abrechnungszeitpunkt können Sie den Kontoauszügen entnehmen, welche wir Ihnen monatlich zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei Beträge mit dem Vorzeichen "–" um Belastungen handelt und Beträge ohne Vorzeichen, Gutschriften sind.
Sofern Sie eine taggenaue Auskunft hierüber wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit unserem Service-Team in Verbindung.
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Wie kann ich eine neue Karte/PIN beantragen?
Eine Neubestellung ist leider nicht mehr möglich, da die Maestro CleverCard eingestellt wurde.
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Was ist zu tun, wenn ich feststelle, dass Umsätze auf meinem Konto getätigt wurden, die nicht von mir sind?
Bitte informieren Sie uns hierzu umgehend telefonisch, damit wir Ihr Kartenkonto unverzüglich für weitere Verfügungen sperren können. Im Anschluß werden wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
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Kann ich die Fälligkeit des Rateneinzugs ändern? Entstehen Kosten?
Eine Verlegung der Ratenfälligkeit ist möglich. Als Einzugstermin bieten wir den 1. oder 15. des Monats an. Mit einer Verlegung der Fälligkeit fallen einmalig Gebühren in Höhe von 40 € an, welche Ihrem Kartenkonto belastet werden.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage telefonisch, per Brief oder per E-Mail an uns.
Vertragsmodalitäten
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Wie wird die Höhe der Rate ermittelt?
Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate können Sie individuell wählen, darf jedoch den Mindestbetrag von 2,5 % vom jeweils ausstehenden Saldo, mindestens 25 € nicht unterschreiten. Die Rate ist jederzeit (kostenlos) änderbar.
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Kann ich Sonderzahlungen leisten?
Sonderzahlungen sind jederzeit ohne vorherige Ankündigung möglich.
Überweisen Sie hierfür einfach den Wunschbetrag auf Ihre IBAN. Die IBAN hierzu finden Sie auf Ihrer Karte. Der Verwendungszweck kann bei der Überweisung frei gewählt werden.
Die Gutschrift können Sie Ihrem nächsten Kontoauszug entnehmen.
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Wie hoch ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins beträgt bis 2.000 € 8,98 % und ab 2.000,01 € 12,98 %.
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Ist es möglich den Vertrag auf eine andere Person umzuschreiben?
Eine Umschreibung ist nicht möglich.
Die vollständige Haftung bleibt bis zum Vertragsende ausschließlich beim Vertragsunterzeichner.
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Wie kann ich meine Ratenschutzversicherung kündigen? Gibt es eine Kündigungsfrist?
Die Kündigung der Ratenschutzversicherung ist in Textform und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode möglich.
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Ich habe einen Versicherungsfall, welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bitte lassen Sie uns Unterlagen zukommen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit/ Arbeitslosigkeit oder den Todesfall des Karteninhabers belegen. Wir leiten die Unterlagen zwecks Prüfung einer Eintrittspflicht an den Versicherer für Sie weiter.