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Wie ist die Santander Gruppe aufgestellt?
Das Geschäftsmodell der Santander Gruppe mit Banco Santander als Muttergesellschaft an der Spitze zeichnet sich durch eine breite und solide Aufstellung mit weltweiter Präsenz aus. Diese geografische Diversifizierung führt dazu, dass herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf den Märkten einzelner Länder das Gesamtergebnis der Gruppe nicht wesentlich beeinflussen.
Die einzelnen Tochtergesellschaften agieren im Hinblick auf Liquidität und Kapital autonom, unterliegen den lokalen Regeln sowie der lokalen Gesetzgebung und werden von den jeweiligen nationalen Behörden kontrolliert. Sie stellen somit Banken nach nationalem Recht dar. In Deutschland ist dies die Santander Consumer Bank AG („Santander“).
Durch das verfolgte Geschäftsmodell kann Santander eine Kernkapitalquote von ca. 10% ausweisen und zählt gemäß den Kriterien der europäischen Bankenaufsicht zu den solidesten wie auch solventesten Banken in Europa.
Banco Santander gehört zu den europäischen Banken, die zu keiner Zeit öffentliche Finanzhilfen benötigt haben bzw. in Anspruch nehmen.
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In welchem Verhältnis steht Santander zu Banco Santander?
Santander ist eine 100-prozentige Tochter der spanischen Banco Santander, unterliegt aber als Bank deutschen Rechts der staatlichen Einlagensicherung in Deutschland und wird von den deutschen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Als Verbandsmitglied ist Santander dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und ist seit über 60 Jahren in Deutschland erfolgreich aktiv.
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Wie sind meine Einlagen bei Santander geschützt?
Kundeneinlagen sind durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert:
- Gesetzliche Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
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Welchen Umfang deckt die gesetzliche Sicherung (EdB) ab?
Santander ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Über diese gesetzliche Sicherungseinrichtung sind die Einlagen bei allen deutschen Banken bis zu einer Höhe von maximal 100.000 € pro Kunde geschützt.
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Welche Beträge schützt der Einlagensicherungsfonds?
Santander ist über die gesetzliche Sicherung (EdB) hinaus Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Das bedeutet, dass alle Einlagen, die nicht über die gesetzliche Sicherungseinrichtung (EdB) abgedeckt werden, durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Die Sicherungsgrenze beträgt seit 01.01.2023 je natürlicher Person 5 Mio. €, ab dem 01.01.2025 beträgt die Sicherungsgrenze je natürlicher Person 3 Mio. €. Bei Gemeinschaftskonten von Privatkunden zählt jeder Kontoinhaber einzeln. Die Höhe der Sicherungsgrenze und weitere Informationen zum Umfang des Einlagensicherungsfonds kann jederzeit im Internet unter https://einlagensicherungsfonds.de abgefragt werden.
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Welche Santander Einlagen schützt der Einlagensicherungsfonds?
Der Einlagensicherungsfonds schützt insbesondere die Einlagen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sichteinlagen, Termingelder, Spareinlagen sowie die auf den Namen lautenden Sparbriefe. Abgesichert sind Einlagen der nachfolgenden Santander Produkte:
- Tagesgeld
- Sparkonto
- Sparbriefe
- Girokonten
Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften.
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Wo finde ich weitere Informationen rund um das Thema Einlagensicherung?
Details zur Einlagensicherung des BdB finden Sie hier: https://bankenverband.de/was-wir-tun/einlagensicherung/.
Mehr Informationen zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) finden Sie unter www.edb-banken.de.