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Namensänderung nach der Hochzeit

Wie alles glatt läuft mit Banken, Behörden, Versicherungen und Co.

Schritt für Schritt vorgehen

Die Namensänderung nach der Hochzeit bringt etwas Arbeit mit sich. Es ist allerdings wichtig, sich möglichst bald darum zu kümmern. Schließlich müssen Sie sich korrekt ausweisen können und möchten sich, ganz wie mit Ihrem alten Namen, um Ihre privaten und geschäftlichen Angelegenheiten kümmern. Mit einem gemeinsamen Plan und unserer Checkliste in der Hinterhand, können Sie ganz einfach step-by-step vorgehen. Unser Tipp dazu: den Aufwand partnerschaftlich teilen.

Namensänderung statistisch die Regel

Von einer Namensänderung wollen nach der Hochzeit viele Stellen informiert werden. Für die Stellen, die Sie informieren möchten, ist das ein alltäglicher Vorgang, denn die allermeisten Ehen führen zu einer Namensänderung. Statistisch betrachtet gibt ein Großteil der Frauen nach der Heirat ihren Nachnamen auf, um den ihres Partners anzunehmen. Bei drei von vier Frauen war dies laut einer Studie der Gesellschaft für Deutsche Sprache (GfdS) der Fall. So hat das Paar einen gemeinsamen Familiennamen. Auch in dem Fall, dass der Familienname der Frau als gemeinsamer Nachname gewählt wird (6 %), ist natürlich die Namensänderung des Mannes überall mitzuteilen. Gleiches gilt für den Doppelnamen, ob bei einem Partner oder beiden. In der Statistik der GfdS finden sie sich noch nicht, doch natürlich gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen: Ob bei der Bank, Versicherungen, Behörde oder – ganz banal – am Briefkasten, überall muss der korrekte Name geführt werden. Nur so geht weiterhin alles reibungslos seinen Gang und wichtige Schreiben erreichen Sie zuverlässig.

Was Sie bei der Namensänderung beachten sollten, wie Sie vorgehen können und wissenswerte Hinweise zum Thema finden Sie samt Checkliste hier.

Namensänderung auch nachträglich möglich

Eine nachträgliche Namensänderung ist familienrechtlich kein Problem und steht Ihnen jederzeit offen, sofern ein gemeinsamer Familienname gewählt wird.

Informieren Sie uns ganz einfach über Ihre Namensänderung:

Ihre Namensänderung können Sie uns bequem und einfach über das folgende Formular mitteilen.

Das Wichtigste zuerst

Heiratsurkunde zum Nachweis scannen und kopieren

Im Online-Handel oder bei Zeitschriftenabonnements können Sie Ihren neuen Namen oft unkompliziert per Kundenservice durchgeben oder sogar selbst anpassen. Andere Stellen, wie z.B. Behörden und Versicherungen, verlangen häufig die Heiratsurkunde als Nachweis. Scannen Sie daher Ihre Heiratsurkunde, die Sie vom zuständigen Standesamt nach der amtlichen Trauung erhalten haben, und fertigen Sie einige Kopien an. Mit dem Scan und den Kopien sind Sie bestens vorbereitet sowohl per E-Mail als auch postalisch einen Nachweis Ihrer Namensänderung zu erbringen.

Tipp: Besorgen Sie sich im Voraus ausreichend Umschläge und Briefmarken. Dann lassen sich alle Anschreiben in einem Rutsch zusammenstellen und abschicken!

Persönlich ins Bürgeramt für Pass und Ausweis

Möglichst bald nach der Hochzeit sollten Sie einen Termin im Bürgeramt vereinbaren, um einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis zu beantragen.

Tipp: Denken Sie an Ihre EC-Karte! Sie ist in der Regel das einzige Zahlungsmittel, das im Amt akzeptiert wird.

Persönlich zur KfZ-Zulassungsstelle

Falls Sie ein Auto besitzen lassen Sie hier den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein aktualisieren.

Tipp: Der Führerschein muss nicht aktualisiert werden, da er nicht als Ausweisdokument gilt.

Familienkasse, Arbeitsagentur und Finanzamt per E-Mail oder Post

Generell besteht in amtlichen Belangen die sogenannte Mitwirkungspflicht. Das heißt, Sie sind aufgefordert alle wichtigen Mitteilungen selbstständig vorzunehmen. Familienkassen und die Agentur für Arbeit bieten zumeist sogenannte Formulare für Änderungsmitteilungen. Oft liegen diese auch im Amt aus. Bearbeiten Sie das Formular entweder digital oder in gedruckter Form. Sie müssen unterschreiben und einen Nachweis beifügen. Informieren Sie auch das Finanzamt. Zwar hat das Finanzamt Zugriff auf Ihre Meldedaten, da Sie aber möglichst reibungslos von der Änderung Ihrer Steuerklasse profitieren möchten, schadet es nicht, proaktiv zu sein.

Tipp: Änderungsmitteilungen für die Familienkasse und Arbeitsagentur müssen unterzeichnet werden. Da zudem ein Nachweis beizufügen ist, sind ausgedrucktes Formular und Kopie der Heiratsurkunde per Post wohl die einfachste Variante.

Für alles Weitere: Liste aufstellen und aufteilen

Natürlich sollte die Arbeit nicht nur an der Ehepartnerin / dem Ehepartner mit Namensänderung hängenbleiben. Überlegen Sie gemeinsam welche Stellen angeschrieben und informiert werden müssen. Diejenige oder derjenige mit Namensänderung kann sich z. B. um alle Online-Vorgänge kümmern, während Partner oder Partnerin den Postweg übernimmt.

Unsere Checkliste können Sie sich ganz einfach kopieren und um weitere Einträge ergänzen! Drucken Sie die Checkliste doch einfach aus und versehen Sie die einzelnen Punkte mit Ihren Initialen. So wissen Sie auch in der anfänglichen Hektik nach den Flitterwochen ganz genau, wer sich um was kümmert.

Tipp: Erstellen Sie ein Musteranschreiben und passen Sie es nur im Briefkopf an den jeweiligen Adressaten an.

Namensänderung – Ihre Checkliste

  • Bürgeramt (Personalausweis, Reisepass)
  • KfZ-Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein)
  • Familienkasse
  • Finanzamt
  • Agentur für Arbeit
  • Banken (Konten, Kredite, Verträge, neuer Name auf Konto- und Kreditkarte)
  • Versicherungen (Krankenversicherung, Autoversicherung, Rentenversicherung, Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Reisekrankenversicherung, Hundehaftpflicht und sonstige Versicherungen)
  • Personalabteilung des Arbeitgebers
  • Vermietung / Hausverwaltung
  • Strom, Gas und Wasser
  • Internet- und Telefonanbieter
  • Mobilfunkvertrag
  • Vereine und Clubs, auch Spendenmitgliedschaften
  • Beitragsservice Rundfunkgebühren
  • Abonnements
  • Briefkasten und Klingelschild (Tipp: einige Wochen beide Namen angeben)
  • Social Media (Tipp: auf professionelle Netzwerke wie Xing oder LinkedIn achten)
  • E-Mail

Woran Sie außerdem denken sollten

Die Steuer ist nicht der einzige Punkt, bei dem die Ehe Sie möglicherweise finanziell besser stellt. Auch bei einigen Versicherungen lässt sich gemeinsam sparen. Prüfen Sie daher, ob sich Versicherungen zusammenlegen lassen oder günstigere Angebote für Familien bzw. Ehepaare vorliegen.

Falls Sie einen Doppelnamen gewählt haben und Nachwuchs ins Haus steht, müssen Sie sich übrigens für Ihr Kind für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Dazu bleibt Ihnen nach der Geburt ein Monat Zeit. Haben Sie Kinder aus der Zeit vor der Ehe, tragen diese den Namen der Mutter. Ihr Name kann aber nach der Ehe ebenfalls geändert werden, sodass ein gemeinsamer Familienname für alle kein Problem ist.

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