Ihr Weg zum Kleingarten – Alles rund um die grüne Idylle
Entspannen, abschalten und genießen: Ein Garten ist der ideale Rückzugsort vom hektischen Alltag. Doch wie viel kostet das grüne Glück? Ist es heute besser einen Garten zu kaufen als ihn zu mieten oder zu pachten? Es ist nicht nur eine Kostenfrage, denn Garten ist nicht gleich Garten. In einem Schrebergarten gärtnern Sie relativ kostengünstig, müssen dabei aber bestimmte Regularien und Vorschriften beachten. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber über Kosten, Regeln und Gartengestaltung.
Kaufen, mieten oder pachten?
Besonders in Großstädten ist der Wunsch nach einer eigenen grünen Oase groß. Wenn Ihnen eine reine Anbaufläche für Obst und Gemüse nicht ausreicht, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: ein eigenes Gartengrundstück oder ein Schrebergarten. Aber worin liegt der Unterschied?
Garten kaufen
Garten- und Freizeitgrundstücke befinden sich oft in ländlichen Regionen und stehen meistens nur zum Kauf. Je nach Region und Ausstattung variieren die Preise pro Quadratmeter stark. Sie liegen aber häufig im zweistelligen Bereich. Die erworbene Fläche können Sie grundsätzlich frei nach Ihren Vorstellungen nutzen und gestalten. Aber Vorsicht: Sie müssen sich an die vorgeschriebene Bauplanung, also an den vorgegebenen Zweck Ihres gekauften Grundstücks, halten.
Garten pachten
Wesentlich preiswerter und für den Städter besser erreichbar sind die Schrebergärten innerhalb der Städte. Sie bieten eine unmittelbare Erholung zwischen all dem Beton. Um einen Schrebergarten zu pachten, müssen Sie Mitglied im jeweiligen Kleingartenverein sein. Das bedeutet, sie haben sich an die Vereinssatzung sowie an kommunale Regeln und die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes zu halten. Die Kosten für einen Schrebergarten gelten als sozial verträglich und sind verhältnismäßig gering.
Schrebergarten mieten oder pachten?
Einen Schrebergarten zu mieten ist grundsätzlich nicht möglich. Die Parzellen werden in der Regel verpachtet und nicht vermietet. Der entscheidende Unterschied liegt in der vorgesehenen Nutzung des Gartens: Sie haben im Schrebergarten nicht nur ein Nutzungsrecht (Miete), sondern dürfen aus dem Stück Land auch einen eigenen Nutzen (Pacht) ziehen, nämlich den Obst- und Gemüseanbau für Ihren Eigenbedarf.
Wie hoch ist die Pacht für einen Schrebergarten?
Ein Kleingarten ist in der Regel eine Pachtfläche auf städtischem Gelände, die Sie jährlich bezahlen müssen. Die Höhe der Pacht hängt dabei von der Quadratmeterzahl und Lage des Gartens ab. Einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zufolge, ergibt sich in Deutschland ein durchschnittlicher Pachtzins in Höhe von 0,18 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Die Grundstücksfläche eines Kleingartens bewegt sich in der Regel zwischen 250 und 400 Quadratmetern. Für einen 400 Quadratmeter großen Schrebergarten zahlen Sie im Schnitt also eine Jahrespacht von 72 Euro. Aber die Kostenspanne ist groß: Der Pachtzins variiert nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch zwischen Städten unterschiedlicher Größe. In Großstädten mit hoher Nachfrage zahlen Sie für Ihren Garten deutlich mehr als in einer Kleinstadt. In Berlin müssen Sie aktuell mit einem Pachtzins in Höhe von ca. 0,35 Euro pro Quadratmeter rechnen.
Pachtzins für einen Kleingarten
Durchschnittlicher Pachtzins nach Gebiet
ostdeutsche Bundesländer
0,09 €/m²/Jahr
westdeutsche Bundesländer
0,23 €/m²/Jahr
Durchschnittlicher Pachtzins nach Stadtgröße
Kleinstädte (ab 5.000 Einwohner)
0,07 €/m²/Jahr
Großstädte (ab 100.000 Einwohner)
0,22 €/m²/Jahr
Tipp zur Pacht
Die Höhe des Pachtzinses wird von den zuständigen Behörden der Kommunen oder Städte festgelegt. Bevor Sie sich für einen Kleingarten bewerben, informieren Sie sich beim jeweiligen Kleingartenverein oder zuständigen Verband über die genaue Höhe des aktuellen Pachtzinses.
Anteilige Kosten für Gemeinschaftsflächen und öffentlich-rechtliche Lasten
Neben dem Pachtzins für die gepachtete Parzellenfläche müssen Sie auch anteilig den Pachtzins für die Gemeinschaftsflächen im Verein tragen. Dazu zählen u.a. Wege, Vereinsheim und Festwiese. Außerdem sind öffentlich-rechtliche Lasten, wie Straßenreinigungsentgelte und Grundsteuer, für die eigene Parzelle und Gemeinschaftsflächen vom Pächter zu entrichten.
Regeln und Vorschriften für die Pachtfläche
Für das Kleingartenwesen gelten die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes. Dieses setzt eine kleingärtnerische Nutzung der Parzellenfläche voraus. Was das genau für Sie bedeutet, fassen wir hier zusammen:
Ein Schrebergarten darf im Normalfall maximal 400 Quadratmeter groß sein.
Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche müssen Sie Obst und Gemüse anbauen. Ein reiner Ziergarten mit Blumen und Sträuchern ist verboten.
Beetflächen müssen mindestens 10 Prozent der Gartenfläche einnehmen. Sie sind überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten.
Die Ernte von Obst und Gemüse ist ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Jegliche gewerbliche Nutzung ist unzulässig wie auch die Übertragung der Nutzung an Dritte.
Den Schrebergarten dürfen Sie nicht als dauerhaften Wohnsitz nutzen.
Welche Kosten fallen jährlich an?
Neben den Grundkosten, die Pacht und öffentlich-rechtliche Lasten umfassen, kommen jährlich noch verbands- und vereinsabhängige sowie verbrauchsabhängige Kosten für Pächter hinzu. Auch Versicherungsbeiträge für Ihren Garten müssen Sie in Ihr Budget mit einkalkulieren. Eine Versicherung ist oft Teil des Pachtvertrages und von Kleingärtnern verpflichtend abzuschließen.
Der jährliche finanzielle Aufwand variiert bundesweit stark. Je nach Verein und Standort fallen die wiederkehrenden Kosten für Kleingärtner unterschiedlich aus. Im Durchschnitt kostet Sie ein Schrebergarten jährlich zwischen 200 und 500 Euro.
Beispielhafte Jahresrechnung für einen Kleingarten in Berlin
Menge/Einheit
in Euro
Summe in Euro
Grundkosten
Pachtzins pro m² (Gartenfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche)
320m²
0,3571
114,27
Grundstücksbelastungskosten (Gartenfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche)
320m²
0,19
60,80
Pflichtversicherungen
45,00
Verbands- und vereinsabhängige Kosten
Verbandsbeitrag
60,00
Mitgliedschaftsbeitrag Kleingartenverein
36,00
Verbrauchsabhängige Kosten
Wasser
nach Verbrauch
50,00
Strom
nach Verbrauch
100,00
Müllabfuhr (zentrale Entsorgung)
8,50
Summe ≈ 474,57
Hinweis zur Mitgliedschaft im Kleingartenverein
Bei der Übernahme eines Schrebergartens müssen Sie Mitglied im jeweiligen Kleingartenverein werden. Der Verein erhebt dafür in der Regel einen einmaligen Aufnahmebeitrag von ca. 40 Euro. In vielen Kleingartenanlagen müssen Sie auch an den zuständigen Verband eine einmalige Pächterwechselgebühr von ca. 200 bis 350 Euro zahlen.
Wie viel kostet ein Gartenhaus im Schrebergarten?
Vom einfachen Bausatz bis hin zur modernen Luxus-Laube: Gartenhäuser finden Sie in nahezu jeder Preisklasse, auch in den Schrebergärten. Denn dort gibt es nur selten unbebaute Gartenflächen. Anders als das Gartengrundstück werden sämtliche Baulichkeiten und die Bepflanzung des Schrebergartens nicht mitverpachtet. Sie gehören dem Pächter und sind bei einem Pächterwechsel zu übernehmen. Die Höhe der Abstandszahlung variiert je nach Zustand der Gartenlaube sowie den Pflanzen auf dem Grundstück stark. Der Kaufpreis wird auf der Grundlage eines Wertermittlungsprotokolls durch die zuständige Behörde ermittelt. Nach amtlichen und einheitlichen Richtlinien bewertet sie Baulichkeiten, Außenanlagen und Aufwuchs des Kleingartens.
Aber nicht nur der Zustand des Gartenhauses und die vorhandenen Pflanzen bestimmen den Preis. Wie beim Pachtzins spielt auch hier die Region eine entscheidende Rolle. Laut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt die einmalige Ablösesumme deutscher Kleingärten bei durchschnittlich 1.900 Euro. Während sie in Kleinstädten aber bei max. 1.000 Euro liegt, werden in Großstädten durchschnittlich 3.000 bis 4.000 Euro verlangt. Je nach Zustand und Ausstattung sind aber weitaus höhere Summen keine Ausnahme mehr. So kostet die Übernahme eines gut ausgestatteten und üppig bepflanzten Schrebergartens im Ballungsraum schon mal 8.000 bis 10.000 Euro. Dafür erhalten Sie schöne Gartenlauben, an denen Sie praktisch nichts mehr machen müssen.
Ablösesumme von Baulichkeiten und Bepflanzung im Schrebergarten
Durchschnittliche Ablösesumme
Kleinstädte (ab 5.000 Einwohner)
1.000 €/einmalig
Großstädte (ab 100.000 Einwohner)
3.300 €/einmalig
Tipp zur Ablöse
Geben Sie bei der Bewerbung um einen Kleingarten die maximale Ablösesumme an, die Sie leisten können. So verhindern Sie Angebote, die Ihren Geldbeutel überstrapazieren.
Regeln und Vorschriften für ein Gartenhaus im Schrebergarten
Mit einem schönen Gartenhaus ist die Kleingarten-Idylle perfekt. Doch einfach drauf los bauen dürfen Sie im Kleingarten nicht. Gartenlauben in Kleingartenanlagen unterliegen strengen Vorgaben, die Sie einhalten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften:
Die Gartenlaube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein (einschließlich eines überdachten Freisitzes).
Beschaffenheit, Ausstattung und Einrichtung des Gartenhauses müssen einfach sein und dürfen sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.
Die Laube darf nur eingeschossig sein. Auch das Unterkellern ist im Kleingarten nicht erlaubt.
Bei Errichtung eines neuen Gartenhauses oder bei Veränderung vorhandener Baulichkeiten müssen Sie ggf. eine behördliche Genehmigung und die Zustimmung des Verpächters einholen.
Tipp zur Gartenlaube
Bei großen Gartenlauben kann der Verein von Ihnen den Rückbau der Baulichkeiten verlangen. Informieren Sie sich, bevor Sie Ihrer Laube zurückbauen. Denn für manche Gartenhäuser besteht Bestandsschutz. In der Regel gilt dieser für Gebäude, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes erbaut wurden.
Wie teuer sind Gartengeräte und Pflanzen?
Erfahrene Gärtner und Hobbygärtner sammeln über die Jahre viele Gartengeräte an. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit Ihrem Vorpächter einige Gerätschaften abzukaufen. Viele lassen ihre Rasenmäher, Schaufeln und Schubkarren gerne gegen kleines Geld im Kleingarten zurück, sodass Sie unmittelbar mit der Gartenarbeit starten können. Wenn Sie aber keine Gartengeräte vom Vorpächter übernehmen oder die Geräte in die Jahre gekommen sind, müssen Sie auch hier mit weiteren Kosten rechnen. Für die einmalige Anschaffung von Gartengeräten müssen Sie mit Kosten zwischen 250 und 500 Euro rechnen. Bei der Gartengestaltung können Sie viel sparen, wenn Sie auf Saatgut zurückgreifen. Es ist deutlich günstiger als die Pflanzen vom Gärtner. Schon mit 30 Euro können Sie damit ihren Garten üppig bepflanzen.
Was Kleingärtner noch wissen sollten
Im Schrebergarten sind die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und die Regeln des Kleingartenvereins verbindlich. Auf welche Vorschriften Sie in Ihrem Kleingarten achten müssen, lesen Sie in Ihrem Pachtvertrag oder Sie fragen direkt beim Vorstand des Kleingartenvereins nach. Was Sie aber grundsätzlich wissen sollten:
Hunde sind in der Regel in den Kleingartenanlagen willkommen. Katzen sind oftmals nicht erlaubt. Kleintierhaltung ist generell verboten.
Grillen ist erlaubt. Lagerfeuer und Feuerschalen sind dagegen verboten.
Mobile Schwimmbecken sind erlaubt. Ein fester Pool, der ins Erdreich eingelassen ist, ist verboten. In vielen Kleingärten darf der bewegliche Pool auch nur eine gewisse Größe haben.
Gewächshäuser sind im Kleingarten erlaubt. In vielen Gärten darf es aber eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
Ruhezeiten sind im Kleingarten strikt einzuhalten. Üblicherweise gilt eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und eine Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen gelten ganztägig.
Der Pachtvertrag ist in der Regel unbefristet. Die Kündigung seitens des Pächters erfolgt in der Regel nur zum Ende eines Pachtjahres. Die schriftliche Kündigung ist daher frühzeitig in der Gartensaison einzureichen.
Bei einer groben Pflichtverletzung droht dem Pächter eine fristlose Kündigung.
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Was sind die nächsten Schritte?
Um Ihrem Traum vom eigenen Garten ein Stück näher zu kommen, müssen Sie sich erstmal um einen Kleingarten bewerben. Wie der Bewerbungsprozess abläuft, welche Unterlagen Sie ausfüllen und wo Sie sie abgeben müssen, erfahren Sie beim jeweiligen Kleingartenverein oder zuständigen Verband. Die Kontaktdaten für Ihre Anlaufstelle finden Sie über die Webseite des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde. Nach Ihrer erfolgten Bewerbung werden Sie in eine Bewerberliste aufgenommen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. In Großstädten ist die Nachfrage jedoch weit größer als das Angebot und die Wartelisten sind lang. Die Wartezeit für einen Kleingarten kann dort mehrere Jahre betragen. Aber wir garantieren Ihnen: Ihre Geduld zahlt sich aus und wird eines Tages mit ihrem eigenen Obst und Gemüse belohnt. Und oft passiert das früher als erwartet.
Tipps für einen guten Start als Kleingärtner
Erstellen Sie einen Finanzplan und verschaffen Sie sich einen Überblick über die möglichen Kosten. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen das notwendige Geld für die Ablöse und das Gartenhaus fehlt, sprechen Sie uns an. Wir finden für Sie die passende Finanzierung für Ihren Gartentraum.
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Ein Garten bedeutet immer viel Arbeit. Gerade in den Sommermonaten sollten Sie für die Gartenarbeit viel Zeit einrechnen. Machen Sie sich im Voraus am besten eine Pro- und Contra-Liste.
Beachten Sie die Lage Ihres Gartens. Wünschen Sie sich Ruhe, sollten Sie kein Grundstück an Bahngleisen oder stark befahrenen Straßen übernehmen. Idealerweise sollte Ihr Garten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Auch der schönste Garten ist eine Belastung, wenn er von Ihrem Wohnort zu weit weg liegt. Schließlich müssen Sie den Garten bewirtschaften.