Achtung:
Ein Haus- oder Wohnungskauf ohne einen Notar ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich – und somit unwirksam!
Wir zeigen Ihnen einfach und verständlich, welche Aufgaben ein Notar beim Immobilienkauf übernimmt und welche Kosten dafür anfallen.
Zu den drei Arten von Nebenkosten beim Hauskauf gehören neben der Grunderwerbssteuer und den möglichen Kosten für einen Makler, die Notar- und Grundbuchkosten. Diesen Kostenfaktor müssen Sie bei allen Immobilienkaufverträgen in Deutschland berücksichtigen, denn es ist gesetzlich geregelt, dass ein Notar den Kaufvertrag beurkunden muss. In diesem Artikel beantworten wir folgende Fragen für Sie:
Der Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks ist nichts Alltägliches. Zum einen dreht es sich hierbei meistens um höhere Summen, die teilweise auch die Millionen-Eurogrenze überschreiten. Zum anderen gehen mit dem Kauf von Eigentum bestimmte Rechte und Pflichten auf den Käufer über, die diesem auch bewusst sein müssen. Deshalb ist es laut §311b BGB zwingend vorgeschrieben, dass ein Notar die Beurkundung des Kaufvertrages vornimmt.
Ein Haus- oder Wohnungskauf ohne einen Notar ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich – und somit unwirksam!
Die wichtigste Aufgabe des Notars ist, einen rechtssicheren Kaufvertrag zu erstellen, der den Käufer und den Verkäufer über alle Rechtsfolgen umfassend informiert. Zudem kümmert sich der Notar um die Abwicklung des komplexen Kaufprozesses beim Immobilienkauf, also zum Beispiel um die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt oder die Meldung beim Finanzamt.
Die Aufgaben eines Notars im Einzelnen sind:
Beim Kauf einer Immobilie kommen unterschiedliche Notargebühren in Betracht. Obligatorisch ist die Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages, für den Vollzug und die Betreuung des gesamten Geschäfts sowie die Grundbuchgebühren. Es können jedoch noch weitere Gebühren anfallen, wenn beispielsweise noch Wege- und Wohnrechte einzutragen oder Grundschulden des Verkäufers zu löschen sind. Ein weiterer Kostenfaktor entsteht mit der Einrichtung eines Notaranderkontos. Dieses ist dann notwendig, wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Kaufpreis zunächst treuhänderisch an ein Konto des Notars fließen soll.
Die Höhe der Gebühren ist bei allen Notaren in Deutschland identisch. Daher ist bei der Auswahl nur die Qualität entscheidend. Deshalb: Erkundigen Sie sich vorab bei Freunden oder Verwandten, ob sie Ihnen ein Notariat empfehlen können. Weil der Immobilien-Käufer den Notar in der Regel zahlt, darf er ihn auch aussuchen.
Das entscheidende Kriterium für die genauen Notarkosten beim Kauf eines Hauses ist die im Notarvertrag festgelegte Höhe des Kaufpreises. Und hierbei hat der Notar keinen Spielraum, denn in Deutschland sind die Gebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt.
Faustregel: ca. 1,5 % der Kaufsumme, wobei etwa 1 % für die reinen Notarkosten und 0,5 % für die mit der Transaktion zusammenhängenden Grundbuchkosten zu entrichten sind.
Die Kosten können zwar schwanken, pendeln sich aber je nach den in Anspruch genommenen Notarleistungen zwischen 1,2 und 1,9 % der Kaufsumme des Hauses ein.
Kaufpreis der Immobilie | 200.000 € | 300.000 € | 500.000 € |
---|---|---|---|
Beurkundung | 870 € | 1.270 € | 1.870 € |
Vollzugsgebühr | 218 € | 318 € | 468 € |
Betreuungsgebühr | 218 € | 318 € | 468 € |
Unterschriftsbeglaubigung | 218 € | 318 € | 468 € |
Notargebühren netto | 1.524 € | 2.224 € | 3.247 € |
19 % MwSt. | 290 € | 423 € | 622 € |
Notargebühren Brutto | 1.814 € | 2.647 € | 3.896 € |
Grundbuchkosten | 678 € | 978 € | 1.428 € |
GESAMT | 2.492 € | 3.625 € | 5.324 € |
* Berechnung ohne Grundschuldeintragung, ohne Einrichtung eines Notaranderkontos und ohne Rangbestätigung; Beträge gerundet und ohne Gewähr
Erst wenn der Kaufvertrag zusammen mit dem Notar unterschrieben ist, wird der Immobilienkauf rechtsverbindlich. Im Anschluss daran erhalten Sie den Notarvertrag samt Kostennote des Notars. Kurz darauf erhält der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Beide Rechnungen müssen direkt bezahlt werden. Den Kaufpreis für das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung sollten Sie jedoch erst dann begleichen, wenn Sie der Notar dazu auffordert. Erst dann sind Sie rechtlich abgesichert und alle Fälligkeitsvoraussetzungen sind erfüllt.